Wie das Leben um einen Flugplatz zum Horror wird. In einer angeblichen "Kunstflugzone": Auf 03197 Flugplatz Cottbus-Drewitz trainieren auch 2010 unter anderem folgernde unten abgebildete Maschinen mit permanentem Lärm über 80 DB Lautstärke zwischen den Dörfern: 03197 Jänschwalde, 03197 Drewitz,  03172 Grabko, 03172 Kerkwitz, 03185 Tauer, 03197 Jänschwalde Ost. Hierbei gibt es täglich auch Übungsflüge über bewohnten Gebieten seit 4 Jahren. Klicken sie hier um sich die "Kunstflugzone" anzeigen zu lassen

Die Kunstflugzone ist genehmigungspflichtig; Wer hat sie genehmigt ?      Am 7.9.2009 ließ die Obere Luftfahrtbehörde durch Herrn Gerhard Lammers mitteilen: "Das Trainingslager der Motorkunstflieger (von März bis Juli/August 2009) sei beendet und die Motor-Kunstflieger kämen nicht wieder."  Aber: Diese Flugzeuge hier sind auch 2010 wieder in der Luft und fliegen nicht weg! Sie kreisen unaufhörlich über einer angeblich genehmigten Kunstflugzone; bevor der erste oder der zweite landet; startet teilweise schon der zweite oder der dritte Flieger wodurch Dauerlärm entsteht. Es hört sich an wie im Krieg. Die ältesten genervten Bürger kennen das noch aus den Jahren vor 1945 !  Beispiel: Wenn zur gleichen Zeit zwei Kunstflieger in der Luft sind, fliegt natürlich jedes über einem anderen Dorf !

Ohrstöpsel helfen nicht, weil der Lärm von über 80 DB durch Gegenstände übertragen wird, also auch durch Mauern und Knochen!

Zur Beschwerdestelle:(anklicken)         Wo findet man Fluglärmsichere Räume?

 

Kunstflugtag am 11.6.2010      hört sich so an     sieht auch so  aus

Kunstflugtag am 10.6.2010   

 zum hören auf Bild Klicken

Flugwetter Montag den 7.6.2010 mit Windböen

 

 

Flugwetter Samstag den 5.6.2010  zum Hören auf die Linken Bilder klicken

    

   

   

Messprotokoll (Auszug) Abschrift mit Bemerkungen vom 5.6.2010 / Flugzeit 16-18 Uhr

Flugtag am 27.5.2010 ist D-EYKS bis 18:06 geflogen zum hören auf das linke Bild klicken

  

Flugtag am 13.5.2010

       

Für die andauernden Nachtrundflüge zwischen 3.und 6.Mai 2010 reicht die herkömmliche Fotoqualität noch nicht aus. Es handelte sich um eben eine solche Maschine mit "extralautem" Propeller und kriegsähnlichem Motorengeheul durch mehrere Nächte.

Unterschriftensammlung mit über 300 Unterschriften gegen den Fluglärm der Motoren der Kunstflieger wurde schon 2009 im Ordnungsamt Peitz hinterlegt. "Die Ordnungsämter sehen keinen Handlungsbedarf." Beschwerden werden unter Niederschlagung aller Argumente abgewiesen! Jedes "Ordnungs"-Amt hat Gesellschaftsanteile

 

Gerichtliche Einschränkung der Kunstflugzeit: *

Am 22.4.2010 schloss das Oberlandesgericht Brandenburg nach fast einjährigem Gerichtsweg zwischen der Klägerpartei Zöllner/Drewitz und der Flughafen Süd-Brandenburg GmbH einen gerichtlichen Vergleich zur Einschränkung der Flugzeiten. Seither darf nicht mehr geflogen werden an "Feiertagen und Sonntagen" und "Werktags nicht vor 8 Uhr und nicht nach 18 Uhr. Die Mittagsruhe in der Zeit zwischen 12 Uhr und 14:30 Uhr ist einzuhalten."                                                                                                                                                          Sind das nicht Sebstverständlichkeiten ? die hier eingeklagt werden mussten ?

14 Kunstflug-Piloten machen Fluglärm zum Horror!

8,5 Arbeitsplätze einer GmbH gegen 2000 Einwohner

Die Ordnungsämter sitzen im Gesellschafterrat

Genehmigungsurkunde als Verkehrslandeplatz für den normalen Flugverkehr

Kunstflug ist kein normaler Flugverkehr!

Empfehlung: Der Klage-Weg

Eine beliebige Gruppe von Bürgern, die sich von diesem Fluglärm in der Lebensqualität beeinträchtigt fühlt, sollte sich organisieren; Spendenbeiträge sammeln und vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gegen Tiefflüge und Rundflüge der turbinengetriebenen und der propellergetriebenen Maschinen mit über 50 DB Lautstärke Klage einreichen, gegen die uneingeschränkte Betriebserlaubnis der Flughafen-Drewitz-Süd GmbH.

Die lautlosen Segelflieger benötigen auch Flugplätze und Landeflächen.

Die Kunstflugzone   weiterführende Informationen unter  www.fluglaerm.de     impressum      

* Geschäftsnummer 5 U 108/09 vom 22.04.2010 Brandenburgisches Oberlandesgericht // 3 O 142/09 Landgericht Cottbus